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Compliance-Verstöße rechtssicher aufdecken – mit Littler | Whistle Protect

Compliance-Verstöße können in vielfältiger Form in Unternehmen auftreten und viele große Unternehmensskandale der jüngeren Vergangenheit hätten mit intakten Meldestellen vielleicht verhindert oder hinter den Kulissen geregelt werden können. Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind die Compliance-Pflichten von Arbeitgeber:innen enorm gestiegen und auch die Rechte von hinweisgebenden Personen umfassend gestärkt worden.

Fortan ist nicht nur geregelt, welche Meldestellen Hinweisgeber:innen kontaktieren können. Sie haben bei der Offenlegung meldefähiger Verstöße auch keine Repressalien mehr zu befürchten. Vielmehr haben Unternehmen Bußgelder zu befürchten, wenn Meldungen behindert, Repressalien ergriffen, oder gegen das Gebot zur Vertraulichkeitswahrung verstoßen wird.

Häufig gestellte Fragen beantworten wir Ihnen in unserem
FAQ zum Hinweisgeberschutzgesetz

Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur Whistleblowing-Compliance.

Durch unsere Partnerschaft mit NAVEX WhistleB können wir Ihnen ein sicheres und vertrauenswürdiges Hinweisgebersystem anbieten: Littler | Whistle Protect.

Dieses bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Meldekanal: Mitarbeitende können vermutetes Fehlverhalten über eine webbasierte Landing Page und einen Fragebogen melden. Der Whistleblower kann anonym bleiben und die Arbeitgeberin kann sofort reagieren.

  • Fall-Management-Tool: Das Tool verwaltet Whistleblowing-Meldungen sicher und effizient, was die Entgegennahme, Überwachung und Verwaltung von Fällen erleichtert.

  • Statistiken und Berichtsgenerierung: Das Dashboard bietet einen Überblick über aktuelle und historische Daten, Status, Warnungen, Leistungsindikatoren und tiefgehende Analysen.

Ihre Chance: Hinweise aus erster Hand

Unsere Empfehlung: Etablieren Sie ein vertrauenswürdiges Hinweisgebersystem und ziehen Sie zudem die Akzeptanz auch von anonymen Meldungen sowie die Bearbeitung der Meldungen durch eine Ombudsperson in Betracht. So schaffen Sie Anreize für Ihre Beschäftigten, Ihre interne Meldestelle zu nutzen und vom Gang zur Behörde abzusehen.

Das bieten wir:

Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben

  • Überprüfung vorhandener Meldekanäle

  • Prüfung und Gestaltung von Whistleblowing Policies

  • Prüfung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen

  • Schulung von Mitarbeitenden

Einführung eines digitalen Hinweisgebersystems

  • Ein starker Partner mit einer sicheren und benutzerfreundlichen Lösung für anonyme Meldungen und den Dialog mit Hinweisgebern: NAVEX WhistleB

  • Unterstützung bei der Implementierung des Hinweisgebersystems Littler | Whistle Protect

  • Attraktive Konditionen für unsere Mandanten – sprechen Sie uns an!

Beratung im Rahmen des Fallmanagements

  • Beratung zu Hinweisen im arbeitsrechtlichen Kontext

  • Beratung im Umgang mit Whistleblowern

  • Abstimmung mit (Ermittlungs-) Behörden

  • Durchführung interner Ermittlungen und weiterer erforderlicher Folgemaßnahmen

    • Auf Anfrage: Ombudstätigkeit, insbesondere Einordnung neuer Meldungen

Unser Expertenteam

Weiteres zum Thema:

  1. Häufig gestellte Fragen: FAQ zum Hinweisgeberschutzgesetz

  2. Heads-Up Arbeitsrecht zu "Whistleblowing"

Passend dazu:

Blogbeitrag

Update: Business and Human Rights auch für kleine Unternehmen

Januar 2023

  • Jan-Ove Becker
  • Dr. Sabine Vianden
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellt neue Pflichten für größere Unternehmen auf, die u.a. ihre gesamte Lieferkette auf die Verletzung von Menschenrechten und Umweltbelangen überprüfen müssen. Aber auch Unternehmen, die (noch) nicht unmittelbar vom Anwendungsbereich erfasst sind – insbesondere Zulieferer – sind mittelbar betroffen, sodass sie vergleichbare Obliegenheiten treffen. Wir geben einen Überblick, welche Themen hierbei relevant sind und wie Zulieferer sich vorbereiten können.
Podcast

vangard spricht - über Hinweisgeberschutzgesetz (2)

Mai 2022

  • Dr. Torben Weihmann
  • Matthias Pallentin
Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt – und mit ihm eine große Herausforderung für Unternehmen und Behörden ab 50 Mitarbeitenden. Sie müssen dafür sorgen, dass Hinweisgeber (Whistleblower) eine passende Anlaufstelle vorfinden und geschützt werden, wenn sie einen Missstand melden. Was die Unternehmen erwartet und wie sie schon jetzt alle Vorbereitungen treffen können, erläutern die Anwälte Dr. Torben Weihmann und Matthias Pallentin von der Kanzlei vangard | Littler in der neuen Folge von „vangard spricht!“. Die beiden beschäftigen sich seit langem mit dem Thema, haben die Initiativen der EU und des Bundesjustizministeriums genau beobachtet und wissen, welche Punkte des Gesetzes wichtig sind. Zudem haben sie eine gute Nachricht für alle, die die Vorgaben umsetzen: Es ist nicht nur eine Pflichterfüllung, sondern auch ein wertvoller Beitrag zur Unternehmenskultur.
Blogbeitrag

Zweiter Gesetzentwurf zum Hinweisgeberschutz

April 2022

  • Matthias Pallentin
Wir beleuchten die wichtigsten Fragen zur 2. Fassung des Entwurfs eines Hinweisgeberschutzgesetzes – von nun verschärften Sanktionen bis hin zu neuen Möglichkeiten der Flexibilisierung.