Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
Überprüfung vorhandener Meldekanäle
Prüfung und Gestaltung von Whistleblowing Policies
Prüfung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
Schulung von Mitarbeitenden
Compliance-Verstöße rechtssicher aufdecken – mit Littler | Whistle Protect
Compliance-Verstöße können in vielfältiger Form in Unternehmen auftreten und viele große Unternehmensskandale der jüngeren Vergangenheit hätten mit intakten Meldestellen vielleicht verhindert oder hinter den Kulissen geregelt werden können. Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind die Compliance-Pflichten von Arbeitgeber:innen enorm gestiegen und auch die Rechte von hinweisgebenden Personen umfassend gestärkt worden.
Fortan ist nicht nur geregelt, welche Meldestellen Hinweisgeber:innen kontaktieren können. Sie haben bei der Offenlegung meldefähiger Verstöße auch keine Repressalien mehr zu befürchten. Vielmehr haben Unternehmen Bußgelder zu befürchten, wenn Meldungen behindert, Repressalien ergriffen, oder gegen das Gebot zur Vertraulichkeitswahrung verstoßen wird.
Häufig gestellte Fragen beantworten wir Ihnen in unserem
FAQ zum Hinweisgeberschutzgesetz
Durch unsere Partnerschaft mit NAVEX WhistleB können wir Ihnen ein sicheres und vertrauenswürdiges Hinweisgebersystem anbieten: Littler | Whistle Protect.
Meldekanal: Mitarbeitende können vermutetes Fehlverhalten über eine webbasierte Landing Page und einen Fragebogen melden. Der Whistleblower kann anonym bleiben und die Arbeitgeberin kann sofort reagieren.
Fall-Management-Tool: Das Tool verwaltet Whistleblowing-Meldungen sicher und effizient, was die Entgegennahme, Überwachung und Verwaltung von Fällen erleichtert.
Statistiken und Berichtsgenerierung: Das Dashboard bietet einen Überblick über aktuelle und historische Daten, Status, Warnungen, Leistungsindikatoren und tiefgehende Analysen.
Unsere Empfehlung: Etablieren Sie ein vertrauenswürdiges Hinweisgebersystem und ziehen Sie zudem die Akzeptanz auch von anonymen Meldungen sowie die Bearbeitung der Meldungen durch eine Ombudsperson in Betracht. So schaffen Sie Anreize für Ihre Beschäftigten, Ihre interne Meldestelle zu nutzen und vom Gang zur Behörde abzusehen.
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Ein starker Partner mit einer sicheren und benutzerfreundlichen Lösung für anonyme Meldungen und den Dialog mit Hinweisgebern: NAVEX WhistleB
Unterstützung bei der Implementierung des Hinweisgebersystems Littler | Whistle Protect
Attraktive Konditionen für unsere Mandanten – sprechen Sie uns an!
Beratung zu Hinweisen im arbeitsrechtlichen Kontext
Beratung im Umgang mit Whistleblowern
Abstimmung mit (Ermittlungs-) Behörden
Durchführung interner Ermittlungen und weiterer erforderlicher Folgemaßnahmen
• Auf Anfrage: Ombudstätigkeit, insbesondere Einordnung neuer Meldungen
Unser Expertenteam
Häufig gestellte Fragen: FAQ zum Hinweisgeberschutzgesetz
Heads-Up Arbeitsrecht zu "Whistleblowing"
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