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Team

Dr. Esther Dehmel, LL.M. (Wellington)

Partnerin

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Wirtschaftsjuristin

München

Dehmel

Dr. Esther Dehmel berät als Partnerin am Münchener Littler-Standort nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Arbeitsrechts mit den Schwerpunkten Compliance, Restrukturierungen und Unternehmensmitbestimmung. In ihrer Beratung behält sie strategische und wirtschaftliche Aspekte stets im Blick. Ihre Mandanten schätzen sie als ausdauernde, kommunikative Gesprächspartnerin, die auch über den arbeitsrechtlichen Tellerrand hinaus kreative und maßgeschneiderte Lösungen entwickeln hilft.

Sprachen: Deutsch, Englisch

Schwerpunkte

  • Arbeitsrechtliche Compliance

  • Restrukturierungen

  • Unternehmensmitbestimmung, bes. bei Unternehmensumwandlung in eine SE

  • Prozessführung (umfassd. Prozessvertretung vor Arbeits-, Zivil- und Sozialgerichten)

Karriere

  • Rechtsanwältin (Senior Associate) bei CMS Deutschland, 2013–2020

  • Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2015

  • Rechtsanwältin bei Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten Steuerberatern mbB, 2011–2013

  • Zulassung als Rechtsanwältin in München, 2011

Ausbildung

  • Master of Laws (LL.M.) an der Victoria University of Wellington (Neuseeland), 2011

  • Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg, 2008–2010

  • Promotion zu einer arbeitsrechtlichen Themenstellung an der Universität Bayreuth, 2007–2009

  • Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), 2004

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth, 2002–2007

Esther Dehmel gehört zu »Deutschlands besten Anwälten« im Arbeitsrecht

Handelsblatt/Best Lawyers, 2021–2024

Beiträge und Meldungen

Blogbeitrag

RSUs einer Konzernobergesellschaft sind nicht Teil der vertragsmäßigen Vergütung des Arbeitnehmers

April 2023

  • Dr. Esther Dehmel
Die Zuteilung von Restricted Stock Units (RSUs – beschränkte Aktienerwerbsrechte) ist ein gerne genutzter Weg, um Mitarbeiter an dem Erfolg des Arbeitgebers zu beteiligen und langfristig zu motivieren. Dabei können die Auszahlungen aus so einem Beteiligungsprogramm, je nach Erfolg des Unternehmens, einen wesentlichen Bestandteil der Gesamtvergütung des Mitarbeiters ausmachen.
Neuigkeit

The Legal 500 Deutschland – erneut positive Resonanz für Littler

Februar 2023

  • Julia Viohl
  • Dr. Matthias Sandmaier
  • Dr. Esther Dehmel
Besonders erfreulich sind die Ernennung unserer Partner Julia Viohl, Dr. Matthias Sandmaier und Dr. Esther Dehmel als „Kernanwälte“ sowie die erneut sehr positiven Referenzen, für die wir unseren Mandanten ganz herzlich danken.
Blogbeitrag

Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

Juli 2022

  • Dr. Esther Dehmel
Nach einem Urteil des BAG kann das Übergehen des Integrationsamtes neben der Unwirksamkeit der Kündigung einen Entschädigungsanspruch der schwerbehinderten Arbeitnehmer begründen.
Blogbeitrag

Neues zur Arbeitszeiterfassung

Juni 2021

  • Dr. Esther Dehmel
Gelten die vom EuGH aufgestellten Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung unmittelbar in Deutschland? Das ArbG Emden ging davon aus, das LAG Niedersachsen hob im Mai 2021 eine (Teil-)Entscheidung auf.
Blogbeitrag

Erster Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz

März 2021

  • Dr. Esther Dehmel
Der erste Entwurf zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zur Etablierung eines internen Hinweisgebersystems. Unternehmen sollten frühzeitig aktiv werden.