Environmental Social Governance (ESG)
Wie fördern Unternehmen die Reduzierung von Emissionen? Und wie nimmt man die eigene Belegschaft dabei nicht nur mit, sondern auch in die Pflicht?
Nicht nur das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, Umweltbelange und ESG-Themen ernst zu nehmen, einzuhalten und umzusetzen. Auch bei der Auftragsvergabe oder bei Ausschreibungen ist die Beachtung sozialer Belange bzw. Belange der Umwelt längst kein Wettbewerbsvorteil mehr, sondern bei Nichtbeachtung ein K.O.-Kriterium.
Pflicht zum ESG-Reporting (CSRD)
Am 28. November 2022 hat der Europäische Rat die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainabilty Reporting Directive, CSRD) angenommen und bereits im Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die in dieser EU-Richtlinie enthaltenen Regelungen sind von den Mitgliedstaaten bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen. Durch die CSRD werden Unternehmen verpflichtet, ausführlich Bericht darüber zu erstatten, wie klimaschonend, umweltfreundlich und sozialverträglich sie wirtschaften.
So unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer ESG-Ziele:
Audit: Fällt Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich der CSRD-Richtlinie bzw. der daraus folgenden nationalen Regelungen und wenn ja, in welchem Umfang? Prüfung Ihrer arbeitsrechtlichen Regelungen mit Blick auf ESG-Ziele.
Entwurf: Unter Maßgabe der unternehmenseigenen ESG-Vorgaben Entwicklung eines Zielbildes und Aufzeigen der notwendigen Anpassungen.
Umsetzung: Auf Basis Ihrer Ziele entwickeln wir ein allgemeines arbeitsrechtliches Regelwerk bzw. allgemeine arbeitsrechtliche Klauseln. Mit Blick auf Bestandsverträge prüfen wir Anpassungsmöglichkeiten und formulieren rechtssichere Klauseln für Ihre Neuverträge.
Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Expertise bei der Erarbeitung von Nachhaltigkeits-Strategien für Ihren Betrieb und helfen Ihnen, diese Strategien umzusetzen.
Typische Fragestellungen sind hierbei: Wer darf an die neu geschaffenen Ladestationen? Wie fördert und belohnt man die Bildung von Fahrgemeinschaften? Welche Anreize lassen sich setzen, um Mitarbeitende auf eine neue Unternehmens-Policy zu verpflichten? Wie sanktioniert man rechtssicher Verstöße? Und wie integriert man die neuen Regeln in Bestandsverträge?
Mögliche Maßnahmen:
Förderung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Kostenerstattung, Jobticket)
Förderung der Nutzung von Fahrrädern (z. B. Fahrrad-Leasing)
Förderung der Nutzung von emissionsarmen Fahrzeugen (Elektro-Autos, Ladestationen für Elektrofahrzeuge am Arbeitsplatz)
Anreize für Mitarbeitende, die Fahrgemeinschaften bilden oder schadstoffarme Fahrzeuge nutzen, Erstellung von Pendlerplänen
Nutzung von Videokonferenzen anstelle von Reisen für Meetings, Konferenzen und Schulungen unter Beachtung der Anforderungen des Datenschutzes
Förderung von Telearbeit/Homeoffice/Mobile Work und flexiblen Arbeitsregelungen zur Reduzierung von Pendeln und Erhöhung der Zufriedenheit in der Belegschaft
Einführung einer Bürorichtlinie zur Nutzung und Energieverbrauch von elektronischen Geräten und Lichtquellen, Entwicklung eines langfristigen Nachhaltigkeitsplans für den Arbeitsplatz, der Ziele für die Reduzierung von Emissionen und die verstärkte Nutzung nachhaltiger Transportmöglichkeiten enthält
Regelmäßige Überwachung und Berichterstattung über die CO2-Bilanz des Arbeitsplatzes und die Fortschritte bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele
Würdigung und Anerkennung der Beiträge der Mitarbeitenden zu Nachhaltigkeitsinitiativen und Förderung einer Kultur der Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz.
Unser Ansatz ist eine exzellente Beratung. Als Unternehmerinnen und Unternehmer sind auch wir diesen Themen ausgesetzt, wollen nicht nur reagieren, sondern agieren und einen aktiven Part übernehmen – und auf Basis der eigenen Erfahrungen ein optimales Beratungspaket für Sie anbieten.
Hintergrund: klimaneutrale Kanzlei
Seit 2021 arbeitet Littler mit einer klimaneutralen Gesamtbilanz. Bei den ersten Schritten (Erfassung des Status Quo, Erarbeitung von Maßnahmen, Entwicklung von Kompensationsmöglichkeiten) auf dem Weg zur klimaneutralen Kanzlei wurde Littler von den Experten von ClimatePartner unterstützt und beraten. Die errechnete und erfasste CO2-Emission bildet die Grundlage für die Erarbeitung unserer Nachhaltigkeits-Strategien zur Vermeidung, zur Reduzierung und – soweit dies (noch) nicht möglich ist – zur Kompensation der Emissionen.