vangard spricht - über Hinweisgeberschutzgesetz (2)
Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt – und mit ihm eine große Herausforderung für Unternehmen und Behörden ab 50 Mitarbeitenden. Sie müssen dafür sorgen, dass Hinweisgeber (Whistleblower) eine passende Anlaufstelle vorfinden und geschützt werden, wenn sie einen Missstand melden. Was die Unternehmen erwartet und wie sie schon jetzt alle Vorbereitungen treffen können, erläutern die Anwälte Dr. Torben Weihmann und Matthias Pallentin von der Kanzlei vangard | Littler in der neuen Folge von „vangard spricht!“. Die beiden beschäftigen sich seit langem mit dem Thema, haben die Initiativen der EU und des Bundesjustizministeriums genau beobachtet und wissen, welche Punkte des Gesetzes wichtig sind. Zudem haben sie eine gute Nachricht für alle, die die Vorgaben umsetzen: Es ist nicht nur eine Pflichterfüllung, sondern auch ein wertvoller Beitrag zur Unternehmenskultur.
Jetzt den Podcast auf folgenden Plattformen abrufen: