Vermeiden
Digitale Akten statt Papier
Videokonferenzen statt Reisen
Reduzierung unnötiger Dienstreisen
Förderung von Homeoffice
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Alle Locations anzeigenNachhaltigkeit bei Littler
Nachhaltigkeit ist ein Thema, mit dem wir uns als Kanzlei aktiv auseinandersetzen. An unseren Standorten arbeiten wir daran, unseren ökologischen Fußabdruck zu verstehen und schrittweise zu reduzieren.
Ganz im Sinne unseres Mottos #localeverywhere übernehmen wir Verantwortung dort, wo wir tätig sind – durch interne Maßnahmen ebenso wie durch gesellschaftliches Engagement.
Verlässliche Daten bilden die Basis für unsere Maßnahmen. Wir erfassen standortübergreifend:
Energieverbrauch (in den Bereichen Strom, Wärme, Kälte sowie im Fuhrpark)
Dienst- und Geschäftsreisen
Beschaffung elektronischer Geräte
Die Auswertung erfolgt nach dem international anerkannten GHG Protocol:
Scope 1: Direkte Emissionen (eigene Anlagen und Fahrzeuge)
Scope 2: Indirekte Emissionen (eingekaufte Energie)
Scope 3: Weitere indirekte Emissionen entlang der Wertschöpfungskette, soweit belastbare Daten vorliegen (z. B. Geschäftsreisen, Pendelwege, Beschaffung von Geräten)
Diese Daten helfen uns zu verstehen, wo Emissionen entstehen und wie wir sie gezielt reduzieren können. Unterstützung erhalten wir von ClimatePartner.
Digitale Akten statt Papier
Videokonferenzen statt Reisen
Reduzierung unnötiger Dienstreisen
Förderung von Homeoffice
Energieeffiziente Büroorganisation
Ressourcenschonende Arbeitsprozesse
Förderung klimafreundlicher Mobilität (ÖPNV, E-Bikes)
Anpassung von Dienstwagenflotten
Emissionen lassen sich nicht immer vollständig vermeiden. Deshalb unterstützen wir ergänzend zertifizierte Klimaschutzprojekte, die CO vermeiden, reduzieren oder binden und gleichzeitig gesellschaftliche Ziele fördern.
Mehr Infos: ClimatePartner-Projekt 1187
Alle Projekte: Climate ID Übersicht
Nachhaltigkeit berührt auch arbeitsrechtliche Fragen, z. B.:
Mobilitätsrichtlinien
Homeoffice- und Remote-Work-Regelungen
ESG-konforme Unternehmensrichtlinien
Dr. Oliver Grimm, Partner und Mitglied des ESG-Teams, sagt:
Unser Ziel ist es, unseren Ressourcenverbrauch transparent zu machen und gezielte Maßnahmen zu entwickeln. Gleichzeitig geben uns diese Erfahrungen wertvolle Einblicke für die Beratung unserer Mandanten zu ESG- und Arbeitsrechtsfragen.
Neben unseren internen Maßnahmen beraten wir Unternehmen umfassend zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Environmental, Social and Governance (ESG).
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
Audit: Prüfung, ob Ihr Unternehmen unter ESG-Reporting-Pflichten wie der CSRD fällt
Konzeption: Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Zielbildes und rechtlicher Vorgaben
Umsetzung: Formulierung rechtlich sicherer Klauseln, Anpassung bestehender Policies
Praxislösungen: Mobilitätsrichtlinien, Homeoffice, emissionsarme Anreizsysteme
Damit zeigen wir: Nachhaltige Unternehmensführung betrifft nicht nur Umwelt und Gesellschaft, sondern auch die Mitarbeiterführung und rechtliche Gestaltung.