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Team

Dr. Lukas Heber

Associate

Rechtsanwalt

Hamburg

Heber

Dr. Lukas Heber ist Rechtsanwalt bei Littler in Hamburg. Er berät in den Schwerpunkten Arbeitsrechtliche Trennungsprozesse, Betriebsverfassungsrecht sowie Arbeitsrechtliche Compliance.
In seinem Beratungsalltag kann er besonders von seiner ausgeglichenen Art sowie seiner ausgezeichneten Selbstorganisation profitieren. Zudem zeichnen ihn seine Flexibilität, Ausdauer und unermüdlicher Ehrgeiz aus - diese Eigenschaften sind nicht nur für seine Arbeit unerlässlich, sondern auch von Vorteil, wenn er beim Surfen auf die perfekte Welle wartet.

Sprachen: Deutsch, Englisch

Schwerpunkte

  • Arbeitsrechtliche Trennungsprozesse

  • Betriebsverfassungsrecht

  • Arbeitsrechtliche Compliance

Karriere

  • Referendariat am Oberlandesgericht Celle mit Stationen u.a. in der Personalabteilung der RTL Deutschland GmbH, bei vangard | Littler und der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Hamburg, 2021–2023

  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei vangard | Littler, 2019–2020

  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei ADVANT Beiten 2018–2019 

  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zivil- und Wirtschaftsrecht der Universität Frankfurt 2016–2018

Ausbildung

  • Zweite Juristische Staatsprüfung bei dem Oberlandesgericht Celle, 2023

  • Promotion an der Universität Frankfurt, 2022

  • Erste Juristische Staatsprüfung bei dem Oberlandesgericht Celle, 2016

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Göttingen mit Schwerpunkt Arbeitsrecht sowie der National University of Ireland in Galway, Irland

Veröffentlichungen

  • Co-Author, Kapitel „GERMANY Law and Practice“, in: Chambers Global Practice Guide: Business & Human Rights 2025, Chambers and Partners, 2025

  • Der virtuelle Betrieb. Rechtliche Grundlagen der modernen Arbeitsorganisationsform, 2015

Beiträge und Meldungen

Blogbeitrag
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Freiwillige Arbeitnehmervertretungen – ein Gewinn für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

August 2026

  • Dr. Lukas Heber
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wird von vielen Unternehmen als nicht mehr zeitgemäß und zu rest-riktiv betrachtet. Dies gilt insbesondere für internationale Konzerne, denen die deutsche Mitbestimmung nicht bekannt ist oder deren nationale Regelungen sich von der deutschen Rechtslage grundlegend unter-scheiden. Während in Deutschland Betriebsräte mit umfassenden Mitbestimmungsrechten ausgestattet sind, existieren in vielen anderen Ländern weniger strenge Beteiligungsmodelle. „Employee Forums“, Employee Committees“, „Staff Councils“ und andere freiwillige Arbeitnehmervertretungen gewinnen da-her zunehmend an Bedeutung.
Blogbeitrag
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Nahost-Krise: Die 4 wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen für HR

März 2026

  • Lucas Gropengießer
  • Dr. Lukas Heber
Die Eskalation im Nahen Osten führt auch zu Herausforderungen im Personalmanagement. Luftraumsperrungen, Lieferengpässe, Spritpreisexplosion – welche Pflichten haben Arbeitgeber, welche Gestaltungsspielräume gibt es? Wir beantworten die dringendsten Fragen von HR-Verantwortlichen.
Neuigkeit

Chambers and Partners Leitfaden: Business & Human Rights 2025

Juni 2025

  • Jan-Ove Becker
  • Dr. Lukas Heber
Im zuletzt erschienen Leitfaden Business & Human Rights 2025 Chambers and Partners erläutern @Jan-Ove Becker und @Dr. Lukas Heber die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen im Bereich Unternehmensverantwortung in Bezug auf Menschenrechte in Deutschland.