Chambers and Partners Leitfaden: Business & Human Rights 2025
Im zuletzt erschienen Leitfaden Business & Human Rights 2025 von Chambers and Partners erläutern Jan-Ove Becker und Dr. Lukas Heber die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen im Bereich Unternehmensverantwortung in Bezug auf Menschenrechte in Deutschland.
Im Fokus steht insbesondere das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit Anfang 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden gilt und ab 2024 auch für solche ab 1.000 Mitarbeitenden Anwendung findet. Es verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Weitere zentrale Pflichten sind die Durchführung von Risikoanalysen, die Benennung eines Verantwortlichen, die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus sowie eine jährliche Berichterstattung. Bei Verstößen drohen Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.
Darüber hinaus gehen unsere Anwälte in dem Leitfaden auf die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ein, deren Umsetzung ab 2027 erwartet wird und die weitreichende menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene vorsieht. Sie betonen, dass Unternehmen gut beraten sind, ihre Compliance-Strukturen frühzeitig anzupassen. Abschließend wird auch auf den politischen Diskurs in Deutschland verwiesen, in dem über mögliche Änderungen oder eine Abschwächung des LkSG diskutiert wird.
Zum gesamten Leitfaden
Passend dazu:
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- Jan-Ove Becker
- Dr. Lukas Heber
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