Team

Lucas Gropengießer, LL.M. (Los Angeles)

Associate

Rechtsanwalt

Düsseldorf

Gropengießer

Lucas Gropengießer berät nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Mit seiner offenen und direkten Art setzt er sich in der täglichen Beratung und in gerichtlichen Verfahren für die Interessen seiner Mandanten ein. Dabei hat er stets konsensfähige Lösungen im Blick.

Sprachen: Deutsch, Englisch, Italienisch

Schwerpunkte

  • Individualarbeitsrecht

  • Kollektivarbeitsrecht

  • Prozessführung

Lehraufträge

  • Lehrbeauftragter und Prüfer an der SRH Hochschule Heidelberg

Karriere

  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Linklaters in Düsseldorf, 2020

  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Schweibert Leßmann und Partner in Frankfurt a. M., 2019 - 2020

Ausbildung

  • Referendariat am Landgericht Düsseldorf, u.a. mit Stationen bei Gleiss Lutz im Bereich Arbeitsrecht und in der Personalabteilung der Deutschen Oper am Rhein

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg mit Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht

Beiträge und Meldungen

Blogbeitrag

Die US-Wahl 2024: Was Unternehmen in den USA jetzt erwartet

November 2024

  • Alexander Steven
  • Lucas Gropengießer
Die US-Wahl 2024 war in vielerlei Hinsicht historisch. Neben den internationalen Krisenherden in Europa und dem Nahen Osten polarisierten nationale Themen wie Immigration, Abtreibung und die US-Wirtschaft wie selten zuvor. Donald Trump schaffte es, diese Themen am überzeugendsten zu vermitteln und gewann die Wahl. Daneben haben sich auch im Kongress die Mehrheitsverhältnisse zugunsten der Republikaner verschoben. Dies wird die politische Landschaft in den USA fundamental ändern. Mit diesem Blogbeitrag wollen wir Arbeitgeber mit Bezug auf den US-amerikanischen Markt eine Übersicht über die möglichen arbeitsrechtlichen sowie arbeitsmarktpolitische Folgen in den USA geben.
Blogbeitrag

Künftig weniger Bürokratie? – Was das BEG IV für Arbeitgeber bedeutet

November 2024

  • Dr. Ferdinand Hultzsch
  • Lucas Gropengießer
Alle 12 Minuten werden in Deutschland rund 107 neue Arbeitsverträge abgeschlossen.* Klingt beeindruckend! Noch beeindruckender ist der bürokratische Aufwand, der mit jeder Neueinstellung verbunden ist. Während wir im Supermarkt mit Smartwatches bezahlen und bequem ein Bankkonto von zuhause aus eröffnen, müssen Arbeitsverträge, Anträge auf Elternzeit und Beförderungen nach wie vor ausgedruckt, händisch unterschrieben und per Post verschickt werden. Der Grund hierfür liegt in gesetzlichen Vorgaben. Hier setzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) an, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt und zu einer Erleichterung der Prozesse führen soll. Wir werfen einen Blick darauf, welche Prozesse künftig digitalisiert werden können und welche nach wie vor eine originale Unterschrift erfordern, und beantworten Ihre häufigsten Fragen.
Blogbeitrag

Kurzarbeitergeld – neue Rahmenbedingungen ab Juli 2023

Juni 2023

  • Lucas Gropengießer
Die im Zusammenhang mit der Corona Pandemie eingeführten vereinfachten Krisenregelungen laufen aus. Für den Zugang zur Kurzarbeit gelten bald wieder die regulären gesetzlichen Bestimmungen. Was das für Sie bedeutet, beleuchten wir in diesem Artikel.