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Team

Dr. Matthias Sandmaier, LL.M. (Minnesota)

Partner

Fachanwalt für Arbeitsrecht

München

Sandmaier

Als Partner bei Littler in München betreut Dr. Matthias Sandmaier nationale und internationale Mandanten bei Restrukturierungen, im Betriebsverfassungsrecht und vertritt sie in Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen und vor Gericht. Der gebürtige Schwabe hat seine internationale Perspektive durch Auslandsaufenthalte in den USA entwickelt – und pflegt diese auch in der Freizeit, wenn er Sport aus aller Welt verfolgt und gern auch selbst betreibt.

Sprachen: Deutsch, Englisch

Schwerpunkte

  • Restrukturierungen

  • Betriebsverfassungsrecht

  • Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen

  • Kündigungsrecht

  • Anstellungsverhältnisse mit Führungskräften

  • Entsendung von Arbeitnehmern

  • Arbeitsrechtliche Due Diligence

Karriere

  • Partner bei der Kanzlei Beiten Burkhardt seit 2011

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2010

  • Rechtsanwalt bei der Kanzlei Taylor Wessing

  • Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg, 2004

Ausbildung

  • Promotion an der Universität Tübingen, 2004

  • Abschluss als Master of Laws (LL.M.) an der University of Minnesota, Minneapolis (USA)

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen

Veröffentlichungen

  • Co-Author, Germany Chapter, The Littler International Guide

Dr. Matthias Sandmaier gehört zu »Deutschlands besten Anwälten« im Arbeitsrecht

Handelsblatt/Best Lawyers, 2021–2024

Von Mandant:innen wird Matthias Sandmaier als »pragmatisch, praktisch, gut« beschrieben

Legal 500, 2017

Von Mandant:innen wird Matthias Sandmaier als »sehr empfehlenswert« beschrieben.

Legal 500, 2015

Beiträge und Meldungen

Neuigkeit

Best Lawyers 2024

Juni 2023

  • Dr. Rajko Herrmann
  • Dr. Matthias Kast
  • Julia Viohl
Zahlreiche unserer Kolleg:innen wurden von Best Lawyers als deutsche Top Anwälte im Arbeitsrecht ausgezeichnet. Wir gratulieren!
Neuigkeit

The Legal 500 Deutschland – erneut positive Resonanz für Littler

Februar 2023

  • Julia Viohl
  • Dr. Matthias Sandmaier
  • Dr. Esther Dehmel
Besonders erfreulich sind die Ernennung unserer Partner Julia Viohl, Dr. Matthias Sandmaier und Dr. Esther Dehmel als „Kernanwälte“ sowie die erneut sehr positiven Referenzen, für die wir unseren Mandanten ganz herzlich danken.
Neuigkeit

Market Intelligence Labour & Employment - Germany

Januar 2023

  • Dr. Matthias Sandmaier
  • Julia Viohl
  • Jan Einhaus
Current market conditions and developments in German labour and employment law.
Neuigkeit

Neue Partner zum neuen Geschäftsjahr

Dezember 2022

  • Julia Viohl
  • Dr. Matthias Sandmaier
  • Matthias Pallentin
Littler ernennt zum neuen Geschäftsjahr Julia Viohl (Littler Berlin) und Dr. Matthias Sandmaier (Littler München) zu Equity Partnern. Darüber hinaus rücken Christoph Kaul (Littler Düsseldorf) und Matthias Pallentin (Littler Hamburg) in den Kreis der Salary Partner auf. Damit wächst der Partnerkreis auf 28 Partnerinnen und Partner.
Blogbeitrag

Die neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“

November 2022

  • Dr. Matthias Sandmaier
Das kirchliche Arbeitsrecht hat einen schlechten Ruf in der Öffentlichkeit und die Ampel-Koalition will es dem staatlichen Arbeitsrecht angleichen. Jetzt hat die katholische Kirche ihre „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ reformiert. Was ändert sich dadurch?
Blogbeitrag

Home-Office am Strand

November 2020

  • Dr. Matthias Sandmaier
Wenn man wegen der Pandemie sowieso im Home-Office arbeitet – könnte man das nicht dorthin verlegen, wo das Wetter schöner ist? Und was bedeutet das für die Sozialversicherung?
Blogbeitrag

Ostdeutsche und die ethnische Herkunft

November 2019

  • Dr. Matthias Sandmaier
Die ethnische Herkunft ist eines der Merkmale des § 1 AGG, auf dessen Grundlage eine Benachteiligung grundsätzlich unzulässig ist. Ostdeutsche Kläger haben die Grenzen ausgetestet.
Blogbeitrag

Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen

August 2019

  • Dr. Matthias Sandmaier
Nachdem das BAG seine Rechtsprechung zur sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrages korrigieren musste, ist man in Rechtsprechung und Praxis auf der Suche nach neuen Maßstäben.
Blogbeitrag

Teilzeitarbeitnehmer und ihr Anspruch auf Vollzeit

November 2018

  • Dr. Matthias Sandmaier
Das TzBfG bringt eine bedeutsame Änderung der Beweislastregelung bzgl. der Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigten bei der Besetzung von Vollzeitstellen.