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Team

Maria Rutmann

Associate

Rechtsanwältin

Hamburg

Rutmann

Als Rechtsanwältin bei Littler in Hamburg berät Maria Rutmann vorwiegend zu den Schwerpunkten Internationales Arbeitsrecht, Restrukturierungen sowie Künstlicher Intelligenz. Maria behält auch in herausfordernden Situationen stets einen kühlen Kopf, überzeugt mit ihrer zielstrebigen und selbstbewussten Art und kann sich dabei stets auf ihr lösungsorientiertes Denken verlassen. Ihre Teamfähigkeit zeigt sich nicht nur auf der Arbeit, sondern kommt ihr auch bei ihrem Hobby, Volleyball zugute.

Sprachen: Deutsch, Russisch, Englisch

Schwerpunkte

  • Restrukturierungen

  • Internationales Arbeitsrecht 

  • Künstliche Intelligenz

Karriere

  • Referendariat am Schleswig-Holsteinischem Oberlandesgericht, unter anderem mit Stationen bei vangard | Littler und Abdón Pedrajas (Valencia)

Ausbildung

  • Zweite Juristische Staatsprüfung, Hamburg, 2023

  • Erste Juristische Staatsprüfung, Hamburg, 2020

  • Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Arbeitsrecht an der Universität Hamburg mit einem Erasmussemester in Prag 2017

Beiträge und Meldungen

Blogbeitrag
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Betriebsrat und Plattformarbeit

Februar 2026

  • Maria Rutmann
  • Jan-Ove Becker
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 28. Januar 2026 (Aktenzeichen 7 ABR 23/24) klargestellt, dass auch bei digital gesteuerten Arbeitsverhältnissen – insbesondere in der Plattformökonomie – die Grundprinzipien des Betriebsverfassungsrechts unverändert gelten. Das heißt konkret, dass auch wenn sogenannte Plattformarbeit überwiegend mithilfe einer App organisiert und ausgeübt wird, für eine räumlich abgegrenzte Einheit nur dann ein eigener Betriebsrat gewählt werden kann, wenn diese als Betrieb oder als selbstständiger Betriebsteil im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) anzusehen ist. Voraussetzung hierfür ist das Bestehen einer eigenständigen organisatorischen Leitung oder zumindest eines hinreichenden Maßes an organisatorischer Selbstständigkeit
Blogbeitrag
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Klimaschutz & Arbeitsrecht

Juni 2025

  • Maria Rutmann
  • Malte Schürmann
Der 05. Juni ist Welt-Umwelttag. Zeit und Anlass, um sich auch als Unternehmen bzw. Arbeitgeber zu fragen, welchen Beitrag können wir im Rahmen meiner Möglichkeiten zum Erhalt der Umwelt und zum Klimaschutz beitragen. Welche Maßnahmen kann oder sollte ich sogar in Erwägung ziehen? Welche Grenzen setzt bzw. Möglichkeiten bietet hier das Arbeitsrecht?
Blogbeitrag

Kryptowährung als Vergütungsbestandteil - Teil 2

September 2022

  • Julia Viohl
  • Dr. Sabine Vianden
  • Maria Rutmann
Eignet sich Kryptowährung als Vergütungsbestandteil? Das erfahren Sie in unserem zweiteiligen Beitrag in Kooperation mit der ba-Group.