Bei vielen Mitarbeitern wächst das Bedürfnis, nicht nur ihre Arbeitszeit flexibel gestalten zu können, sondern auch ihre Urlaubszeit. Neben Arbeitszeitkonten und Sabbaticals ist eine sich im Vordringen befindliche Gestaltungsmöglichkeit, diesem Bedürfnis nachzukommen, die Einführung des sog. „Vertrauensurlaubs“. Anstatt den Mitarbeitern wie sonst üblich durch den Arbeitsvertrag eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen zu gewähren, wird es dabei diesen selbst überlassen, wann und wie viel Urlaub sie innerhalb eines Jahres nehmen.
Mitarbeiter erhalten durch diese Gestaltung einen erheblichen Vertrauensvorschuss. In Einzelfällen besteht natürlich das Risiko, dass dieser missbraucht wird. Überwiegen dürften jedoch regelmäßig die positiven Auswirkungen auf die Arbeitsmotivation der Mitarbeiter und die Identifikation mit dem Unternehmen.
Da aber das Bundesurlaubsgesetz und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Urlaubsrecht dezidierte Vorgaben machen, ist es für Unternehmen entscheidend, den Rahmen des rechtlich Möglichen einzuhalten: