I. Rechtliche Einordung
Ein umfassendes einheitliches Gesetz zur KI besteht in Deutschland zurzeit nicht. Allerdings wird es in verschiedenen Gesetzen aufgegriffen. Zum Beispiel sieht das Betriebsrätemodernisierungsgesetz unter anderem eine Stärkung der Rechte des Betriebsrats beim Einsatz von KI vor. Es finden sich weiterhin Regelungen in weiteren Gesetzen, wie dem Urheber-, dem Allgemeinen Gleichbehandlungs- oder dem Grundgesetz. Aufgrund der vielen Daten, welche die Grundlage für die KI bilden, kommt ebenfalls die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Tragen.
Der erste Versuch einer einheitlichen Regelung fand durch die Europäische Kommission im April 2021, aufgrund des Entwurfes des „Artificial Intelligence Act“, statt. Der Entwurf hat zum Ziel einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, Vermarktung und Nutzung von künstlicher Intelligenz zu schaffen. Dabei soll ein Risikoklassenmodell geschaffen werden, der das Gefahrenpotential von KI bewertet. Die Risikostufen basieren auf einem minimalen, geringen oder hohen Risiko oder werden gar absolut verboten. Je nach Risikoklasse, werden verschiedene Anforderung an die KI gestellt. Zum Beispiel müssen sich KI-Systeme mit einem hohen Risiko, bevor sie auf den EU-Markt in Betrieb genommen werden können, einer Konformitätsbewertung unterziehen. Werden die Anforderungen nicht eingehalten, droht den Unternehmen eine hohe Sanktion in Form eines Bußgeldes.
Zu beachten ist, dass die Verordnung unabhängig von dem Unternehmenssitz Anwendung auf alle Anbieter, die KI-Systeme in der EU in den Verkehr bringen und auf Nutzer von KI-Systemen in der EU finden. Selbst wenn Anbieter und Nutzer ihren Sitz außerhalb der EU haben, unterliegen sie dem EU-Entwurf, sofern das von dem KI-System erzeugte Ergebnis in der EU verwendet wird.
Die Gesetzgebung kommt allerdings nur schleppend voran. Die Vorschläge der Europäischen Kommission werden nun vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament bearbeitet. Sobald der Entwurf verabschiedet ist, müsste er in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.