Veranstaltungen
Webinar: Littler view EU Gender Pay Gap Tool
Nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen Unternehmen mit 100+ Mitarbeitenden sukzessive detaillierte Berichte über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede erstellen. Wenn Sie sich darauf mit eigenen Analysen vorbereiten, müssen Sie Ihrem Betriebsrat sofort alle Daten offenlegen, was zur Unruhe im Unternehmen führen kann. Mit unserem Legal-Tech-Tool Littler view machen wir etwaige Lohnunterschiede transparent, zeigen Ihnen konkrete Handlungsoptionen auf und bereiten Sie auf die Gespräche mit dem Betriebsrat vor. Denn nicht jeder Lohnunterschied ist eine Diskriminierung.
In unserem Webinar bieten wir Ihnen in 15 Minuten einen erstem Einblick in unser Analyse-Tool:
Wann?
Dienstag, den 11. März 2025
Von 11:45 - 12:00 Uhr
Wo?
Online via GoTo Webinar
Passend dazu:
Thema
Massenverfahren
Bei Restrukturierungen, Reorganisationen und Insolvenzen müssen viele gleichartige Prozesse in kurzer Zeit gemanagt werden. Mit unserer Legal-Tech-Lösung schaffen Sie es, Massenverfahren zu bewältigen.
Thema
Entgelttransparenz
Viele Unternehmen sind derzeit von der Berichtspflicht nach dem deutschen Entgelttransparenzgesetz befreit, da es nur für Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten gilt. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die am 7. Juni 2026 in Kraft tritt, verpflichtet jedoch sukzessiv alle privaten und öffentlichen Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten zur Förderung von Geschlechtergleichheit bei der Vergütung.
Neuigkeit
Case Study: Mit Pre-Audits einen Schritt voraus bei der Lohntransparenz
Januar 2025
- Dr. Sabine Vianden
Viele unserer Mandantinnen und Mandanten beschäftigen sich derzeit mit dem Thema Entgelttransparenz. Einige haben uns mit der Durchführung eines Pre-Audits zur Entgeltgleichheit beauftragt, um sowohl die geltenden deutschen Vorschriften, insbesondere das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), als auch die zu erwartenden Verpflichtungen aus der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie zu erfüllen. Diese Prüfungen dienen einem doppelten Zweck: der Sicherstellung der unmittelbaren Einhaltung der bestehenden nationalen Anforderungen und der Vorbereitung auf die erweiterten Aufgaben, die nach der Umsetzung der europäischen Richtlinie in deutsches Recht zu erwarten sind.