Neuigkeiten

Neuigkeiten aus Luxemburg: Keine nachträgliche Wahl eines SE-Betriebsrats bei zunächst arbeitnehmerlos gegründeter SE

In einem für die betriebliche Praxis wichtigen Anwendungsfall hatte Littler mit einem Team um den Frankfurter Partner Christoph Crisolli vor dem EuGH Erfolg: Das Gericht hat entschieden, dass die Bildung eines SE-Betriebsrats unterbleiben kann, wenn die zunächst arbeitnehmerlose SE nach ihrer Gründung herrschendes Unternehmen von Tochtergesellschaften in mehreren Mitgliedstaaten der EU geworden ist. Diese Frage hatte der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt und wird sich nun in dem der Vorlage zugrundeliegenden Verfahren an dieser wegweisenden Entscheidung orientieren müssen.

Die Verwendung einer arbeitnehmerlosen SE ist ein in der Praxis häufiger Anwendungsfall. Solche Gesellschaften werden häufig von Vorrats-Gesellschaften erworben und zum Erwerb von Beteiligungen verwendet oder in Konzernstrukturen integriert.

Der EuGH legt den Schwerpunkt auf das im europäischen SE-Recht verankerte Vorher-Nachher-Prinzip, das bewusst eine zum Zeitpunkt der Errichtung vorhandene Mitbestimmung oder Mitbestimmungsfreiheit „einfriert“. Für eine Einschränkung dieses Einfriereffekts bestehe in der zu entscheidenden Konstellation kein Raum, da die europäischen Rechtsvorschriften im Bewusstsein der Folgewirkungen dieses Prinzips erlassen worden seien.

Damit hat das höchste Europäische Gericht für finale Rechtsklarheit in einer bislang höchst umstrittenen Frage gesorgt.

Littler ist eine auf arbeitsrechtliche Großprojekte spezialisierte Sozietät. Besonders in internationalen Transformationsprojekten handelt sich um eine wegweisende Entscheidung für die Mandanten der Kanzlei.

Weitergehende Informationen:
(Rechtssache C-706/22)
Beteiligte Anwälte: Christoph Crisolli, Ulrike Schulke

Verfahren vor dem BAG:
SE-Vorstand: Littler Christoph Crisolli, Ulrike Schulke
Konzernbetriebsrat: Carsten Lemke, Hamburg
1. Senat: Inken Gallner 

Verfahren vor dem EuGH:
SE-Vorstand: Littler Christoph Crisolli, Ulrike Schulke
Konzernbetriebsrat: Carsten Lemke, Hamburg
Generalanwalt: Jean Richard de la Tour

Jetzt kontaktieren:

Neuigkeiten aus Luxemburg:
Christoph Crisolli
Ulrike Schulke