EU-Kommission will A1-Bescheinigung für Dienstreisen ins EU-Ausland abschaffen
In unserem Beitrag „Die A1-Bescheinigung – das unbekannte Wesen?!“ haben wir uns mit der aktuellen Rechtslage rund um die A1-Bescheinigung beschäftigt.
Am 20.03.2019 hat die EU-Kommission nunmehr die Absicht erklärt, die A1-Bescheinigung für Dienstreisen ins EU-Ausland abschaffen zu wollen.
Dieser Änderungsvorschlag der EU-Kommission ist zu begrüßen. Die bisherige Regelung, die keine Ausnahme für Dienstreisen bei der Beantragung der A1-Bescheinigung vorsieht, führt zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand, sowohl bei den Unternehmen als auch bei den zuständigen Stellen für die Prüfung und Ausstellung der Anträge.
Bis zur tatsächlichen Umsetzung dieser geplanten Änderung verbleibt es indes bei der derzeitigen Rechtslage, sodass die A1-Bescheinigung auch für Dienstreisen beantragt werden muss.