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Da ist sie wieder! Warum nicht dauerhaft?

van_portraits_840x840px_17_kaul.png Christoph Kaul

September 2022

Lesedauer: Min

Die virtuelle Einigungsstelle ist wieder da! Leider erneut nur befristet, diesmal bis zum 7. April 2023. Damit ist die unendliche Gesetzgebungsgeschichte zur virtuellen Einigungsstelle um ein Kapitel reicher.


Was bisher geschah

In jüngerer Vergangenheit ließ das Betriebsverfassungsgesetz bereits mehrfach und zwischenzeitlich über viele Monate die Teilnahme an Sitzungen der Einigungsstelle sowie die Beschlussfassung mittels Video- und Telefonkonferenz zu. Wir hatten darüber berichtet (Blogbeitrag "Nicht virtuell..." und Blogbeitrag "aus für die virtuelle Einigungsstelle...").

Hintergründe des aktuellen gesetzgeberischen Handelns sind die nach wie vor hohen COVID-19-Inzidenzzahlen und die unsichere Entwicklung des weiteren Pandemiegeschehens.

 

Voraussetzungen für virtuelle Einigungsstellensitzungen

Für die Teilnahme und Beschlussfassung mittels Video- und Telefonkonferenz muss sichergestellt sein, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Dies umfasst technische Maßnahmen wie zum Beispiel eine Verschlüsselung der Verbindung. Ebenfalls erforderlich sind organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung eines nichtöffentlichen Raumes während der Dauer der Sitzung. Eine Aufzeichnung der Sitzung ist unzulässig. Teilnehmer, die mittels Video- und Telefonkonferenz teilnehmen, bestätigen Ihre Anwesenheit gegenüber dem Vorsitzenden der Einigungsstelle in Textform. Hierzu können die  zugeschalteten Sitzungsteilnehmer zu Protokoll versichern, dass nur teilnahmeberechtigte Personen in dem von ihnen genutzten Raum anwesend sind. Sobald nicht teilnahmeberechtigte Personen den Raum betreten, müssen Sitzungsteilnehmer darüber unverzüglich informiert werden.

 

Gute Erfahrungen mit virtuellen Sitzungen

In der Praxis laufen virtuelle Einigungsstellensitzungen nach entsprechender Vorbereitung technisch und organisatorisch reibungslos. Virtuelle Sitzungen haben zudem weitere offensichtliche Vorteile gegenüber Präsenzsitzungen. Alle Teilnehmer sparen Zeit und Geld, insbesondere aufgrund der wegfallenden Reisen. Aus unserer Sicht gibt es zwischenzeitlich keine  belastbaren Argumente mehr, die das erneute Aus der virtuellen Einigungsstelle im kommenden April begründen. Virtuelle Einigungsstellen im Herbst und Winter, in den wärmeren Monaten aber nicht? Das ist dauerhaft kaum vorstell- und nicht vermittelbar.

 

Verhandlungen werden mehr und wichtiger

Allein aufgrund der zahlreichen aktuellen Herausforderungen und Krisen – u. a. COVID-19, Fachkräftemangel, Energiekrise – wird die Relevanz von Verhandlungen mit dem Betriebsrat weiter steigen. Gleichzeitig werden die Gespräche nicht einfacher. Gut ist: Es gibt zahlreiche Alternativen zur Einigungsstelle. Wir plädieren für Gespräche und Verhandlungen in Form von Workshops, Klausurtagungen oder moderierter Gespräche. Diese sind stets möglich, in Präsenz, hybrid oder (rein) virtuell. Insbesondere in schwierigen oder aussichtslos erscheinenden Verhandlungs- und Konfliktsituationen ist interessenbasiertes Verhandeln das Mittel der Wahl. Die Parteien müssen an einen Tisch. Natürlich sind auch Einigungsstellen möglich und in Einzelfällen durchaus sinnvoll. Allerdings entscheidet dann im Zweifel mit dem Einigungsstellenvorsitzenden ein externer Dritter. Dies muss nicht sein. Besonders die Wirtschaftsmediaton hilft. Die Parteien haben die Lösung selbst in der Hand. Sprechen Sie uns an. Hier finden Sie weitere Infos: https://www.vangard.de/mediation.

 

Wie wird die Gesetzgebungsgeschichte zur virtuellen Einigungsstelle weitergehen? Wir bleiben für Sie am Ball!