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International Recruiting

van_portraits_840x840px_02_fruehinsfeld.png Tabea Frühinsfeld

Juni 2021

Lesedauer: Min

Rechtliche Herausforderungen bei der Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger

Angeln in heimischen Gewässern war gestern. Viele Unternehmen sind dazu übergegangen, auch in internationalen Gewässern zu fischen und haben ihren Recruiting-Radius daher auf Staatsangehörige anderer Länder erweitert. Gleich ob diese remote aus dem Ausland oder in Deutschland tätig werden, birgt ihre Beschäftigung einige rechtliche Herausforderungen.

Ausländische Mitarbeiter in Deutschland
Hat das Unternehmen im Ausland einen guten Fang gemacht, so soll der Fang nach Deutschland gebracht werden. Hierfür muss geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen der Bewerber nach Deutschland einreisen und dort für das Unternehmen arbeiten darf. Grundsätzlich benötigen ausländische Staatsangehörige ein Visum und/oder einen Aufenthaltstitel mit einer konkreten Arbeitserlaubnis. Ausgenommen sind hiervon lediglich EU-Staatsangehörige, weil diese auch ohne Arbeitserlaubnis in jedem EU-Mitgliedsstaat arbeiten dürfen.

Insbesondere aufgrund des akuten Fachkräftemangels haben sowohl Unternehmen als auch Bewerber in der Regel ein großes Interesse daran, ihre Zusammenarbeit so schnell wie möglich zu beginnen. Wenn da nur nicht die Bürokratie wäre, die einige Stolperfallen auf dem Weg zur Zusammenarbeit bereithält. Denn trotz aller Globalisierung ist die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte weiterhin an strenge Kriterien gebunden. Die Frage, ob und wie schnell eine Arbeitserlaubnis bzw. ein Aufenthaltstitel erteilt wird, hängt hierbei maßgeblich von der zu besetzenden Position und der Ausbildung des Bewerbers ab.

In Deutschland angekommen, hat man der zuständigen Behörde dann jeden Positionswechsel anzuzeigen und sich auch um eine rechtzeitige Verlängerung des Aufenthaltstitels zu kümmern. Unternehmen sind daher gut beraten, vor Änderungen des Arbeitsvertrages zu prüfen, ob diese gegenüber der Behörde anzuzeigen sind und einen Reminder im Hinblick auf eine Verlängerung des Aufenthaltstitels zu vermerken. 

Mobile Work (deutscher) Mitarbeiter im Ausland
Da es aber auch die heimischen Mitarbeiter in die weite Welt hinaus zieht, gehen viele Unternehmen dazu über, mobiles Arbeiten im Ausland nicht nur neuen Bewerbern, sondern auch bereits beschäftigten Arbeitnehmern zu gestatten. Hierfür muss jedoch nicht nur die Position geeignet sein. Aufgrund der unterschiedlichen Länder (und damit Jurisdiktionen), aus denen ein Arbeitnehmer auf Remote-Basis tätig werden kann, haben Unternehmen sich durch einen juristischen Dschungel aus Arbeitsschutz, Sozialversicherung und Steuern der jeweiligen Jurisdiktion zu kämpfen, wobei insbesondere außerhalb der EU/EWR ebenfalls zu prüfen ist, ob die Tätigkeit für ein deutsches Unternehmen steuerrechtliche Risiken birgt. Ein weiterer Aspekt, den Unternehmen im Zusammenhang mit einer Auslandstätigkeit nicht aus dem Auge verlieren sollten, ist die Gewährleistung der Datensicherheit.

Um der Prüfung all dieser Rahmenbedingungen zu entgehen, gehen einige Unternehmen zudem dazu über, im Ausland arbeitende Bewerber nur noch als selbstständige Freelancer und nicht mehr als Arbeitnehmer zu beschäftigen. Hierbei sollte man sich über die ausländischen Vorgaben zur Abgrenzung der Selbstständigkeit und abhängigen Beschäftigung als Arbeitnehmer informieren, um etwaigen finanziellen und strafrechtlichen Risiken einer Scheinselbstständigkeit für das Unternehmen vorzubeugen. 

Fazit:
Das Fischen in internationalen Gewässern will gelernt sein, um keine unerwünschten Überraschungen zu erleben. Hören Sie mehr zum Thema „International Recruiting“ in unserem Podcast. Sollten Sie Fragen haben, so unterstützen unsere Experten sie gerne bei allen Themen rund um die Einstellung ausländischer Bewerber.