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Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf für die Erhöhung des Mindestlohnes

Februar 2022

Lesedauer: Min

Einzelheiten zum vorgelegten Referentenentwurf

Das Bundeskabinett hat am 23.02.2022 den Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Anhebung des Mindestlohnes beschlossen und damit grünes Licht für ein zentrales Wahlversprechen der SPD gegeben. Ab dem 1. Oktober 2022 soll der Mindestlohn bei 12,00 € liegen.

Bereits Ende Januar 2022 hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil einen Referentenentwurf für eine Neuregelung des Mindestlohnes vorgelegt. Dieser Entwurf wurde zwar nach wie vor nicht veröffentlicht, liegt aber den Nachrichtenagenturen Reuters und dpa vor, sodass die wesentlichen Inhalte bereits aus der Presse bekannt sind.

Zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Anhebung des Mindestlohnes zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 € pro Stunde. Zudem soll die Verdienstgrenze für Minijobs um 70 € von bisher 450 € auf 520 € angehoben werden. Auch die Verdienstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird angehoben, und zwar um 300 € von monatlich 1.300 € auf 1.600 €. 

Bislang erfolgten die regelmäßigen Erhöhungen des Mindestlohnes per Rechtsverordnung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission. Dabei handelt es sich um ein Gremium aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, welches sich bei seinen Vorschlägen an der Tariflohnentwicklung orientiert. Die Erhöhung auf 12,00 € wird stattdessen einmalig per Gesetz erfolgen. Ähnlich wie bei der erstmaligen gesetzlichen Einführung des Mindestlohnes im Jahr 2015 soll danach aber zu dem bewährten Modus zurückgekehrt werden und Erhöhungen per Rechtsverordnung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission erfolgen. Der im Juni 2022 eigentlich turnusgemäß anstehende Termin für eine Beschlussfassung zur Anpassung des Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission wird daher ausgesetzt und bis Juni 2023 mit erstmaliger Wirkung zum 1. Januar 2024 verschoben.

Die Anhebung auf 12,00 € stellt eine enorme Steigerung dar. Bevor das neue Gesetz in Kraft tritt, wird die Lohnuntergrenze am 1. Juli 2022 noch planmäßig von derzeit 9,82 € auf 10,45 € angehoben. Eine Steigerung um weitere 1,55 € nur drei Monate später fällt hier wesentlich ins Gewicht.

Gleichzeitig rückt Deutschland damit im Vergleich mit den anderen EU-Staaten noch weiter nach vorne: Mit den derzeitig geltenden 9,82 € belegte Deutschland zwar bereits den sechsten Platz hinter Luxemburg, den Niederlanden, Frankreich, Irland und Belgien. Ab dem 1. Oktober 2022 liegt Deutschland dann nur noch hinter dem Spitzenreiter Luxemburg mit derzeit 13,05 €.

Im nächsten Schritt muss der Gesetzesentwurf nun in den Bundestag eingebracht werden. Arbeitgeber sollten sich bereits jetzt – insbesondere im Niedriglohnsektor und bei der Beschäftigung von Minijobbern – darauf einstellen, dass diese neue zwingende Lohnuntergrenze demnächst gilt und die Gehälter angepasst werden müssen. Laut dem Gesetzesentwurf werden allein aufgrund der Erhöhung der Lohnuntergrenze zum 1. Oktober 2022 ca. 6,2 Millionen Beschäftigte mit einer Gehaltserhöhung rechnen. 

Die stufenlose Einführung des Mindestlohns von 12,00 € pro Stunde wird daneben auch zur Folge haben, dass etwa die in vielen bereits bestehenden Tarifverträgen geregelten Lohnstufen auf einen Schlag übersprungen werden. Beschäftigte, die sich also z.B. über mehrere Jahre einen Stundenlohn von 12 € erarbeitet haben, werden sich nun fragen, ob sie ebenfalls eine Gehaltserhöhung erhalten. Auch drohen bereits geplante Tariflohnerhöhung überholt zu werden. Bei Tarifverhandlungen dürfte der neue Mindestlohn bereits jetzt von Gewerkschaftsseite als absolute Untergrenze der Verhandlungen angesehen werden.

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