I. Flexibilisierung des Arbeitsorts
In der Praxis sind insbesondere die Feinheiten zu beachten. Solche sind:
„Mobiles Arbeiten“ ist nur eine Neuregelung des Arbeitsortes, jedoch keine damit automatisch einhergehende Flexibilisierung der Arbeitszeiten
„Mobiles Arbeiten“ ist nicht mit reiner „Home-Office“-Tätigkeit zu verwechseln
die Freiheiten und Einschränkungen bei der Wahl des Arbeitsorts sind zu konkretisieren (z.B. Beschränkung der mobilen Tätigkeit auf die Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit)
etwaige Ausnahme bestimmter Tätigkeiten von „mobilem Arbeiten“ (z.B. aufgrund vertraglicher Vorgaben durch Kunden bzw. Kundinnen) sind zu bestimmen
Datenschutz & IT-Sicherheit
Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Arbeitssicherheit / Arbeitsunfälle
Kosten (z.B. für Hardware)
Widerrufsvorbehalt bzgl. der Befugnis zum „mobilen Arbeiten“