I. Betriebsverfassungsrecht
Besonderes Augenmerk sollte auf die betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen in diesem Zusammenhang gerichtet werden. Dabei geht es insbesondere um:
Betriebsbegriff
- Entstehung eines Gemeinschaftsbetriebs durch unternehmensübergreifende Zusammenarbeit
- Entstehung eines qualifizierten Betriebsteils durch unternehmensübergreifende Zusammenarbeit?Bildung (zusätzlicher Gremien) der Arbeitnehmervertretung: Arbeitsgemeinschaften
Ggf. „doppelte Betriebszugehörigkeit“ des Matrixmanagers oder der Matrixmanagerin
- Einfluss auf Wahlrecht
- Einfluss auf Schwellenwerte
Betriebliche Mitbestimmung
- Mitbestimmung bei „Einstellung“ des Matrixmanagers oder der Matrixmanagerin in die Matrixzelle?
- Versetzung durch Einbindung in die Matrixstruktur?
Betriebsänderung durch Einführung der Matrixstruktur?