Rechtliches
Besonderes Augenmerk sollte auf die gesetzlichen Regelungen in diesem Zusammenhang gerichtet werden. Besteht ein Betriebsrat, ist die Absprache mit diesem unerlässlich. Es geht es insbesondere um:
Bei Bestehen eines Betriebsrats: Abschluss einer Betriebsvereinbarung erforderlich (§ 87 BetrVG)
Erforderlichkeit größerer Umbauarbeiten: Mitbestimmungspflichte Betriebsänderung nach § 111 BetrVG?!
Sonst: Direktionsrecht des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin (z.B. durch eine entsprechende Richtlinie)