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Checkliste: "Agiles Arbeiten"

Agile Arbeitsmethoden gewinnen immer mehr an Bedeutung. Zunächst im Bereich der Softwareentwicklung etabliert, ermöglichen sie flexibel auf Marktänderungen und Kundenwünsche reagieren zu können, und zwar durch den Übergang von Linienorganisationen zu Netzwerkorganisationen. 

In der Reinform einer agilen Netzwerkorganisation bestehen unterhalb der Ebene des gesetzlichen Vertretungsorgans des Unternehmens keine verschiedenen Hierarchiestufen. An die Stelle der hierarchischen Berichtslinien und Fachabteilungen treten flexibel zusammengesetzte Teams (sog. „Squads“). Diese erledigen ihre Aufgaben eigenverantwortlich und werden je nach benötigter Kompetenz des Projekts zusammengesetzt, ggf. sogar mit externen Teammitgliedern anderer Betriebe, Unternehmen oder gar des Kunden bzw. der Kundin.

Checkliste:

Nachstehende Schlagworte geben einen Überblick über die wichtigsten Themenbereiche.

I. Einführung und Umsetzung

Bei der Einführung und Umsetzung agiler Arbeitsmethoden sollte insbesondere beachtet werden:

  • Establishment und Re-Establishment agiler Teams (Direktionsrecht/Änderungskündigung/Versetzung).

  • Rechtssichere Beteiligung Externer (Dienst-/Werkvertrag / Arbeitnehmerüberlassung / Auslandsentsendung)

  • Verzicht des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin auf die Ausübung des Weisungsrechts

  • Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeiter

  • Anpassung der Raumkonzepte (Open Space, Desk Sharing)

  • Flexibilisierung der Arbeitszeiten

II. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

Die Implementierung agiler Arbeitsmethoden und die damit verbundene Umstellung auf agile Aufbauorganisationen kann je nach Einzelfall insbesondere folgende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates betreffen:

  • Informations- und Beratungsrechte (§ 80, § 90, § 106 BetrVG)

  • Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten (§ 99 BetrVG)

  • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG)

  • Beteiligung bei Personalplanung und beruflicher Bildung (§§ 92 ff., 96 ff. BetrVG)

  • Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§§ 111 ff. BetrVG)

III. „Risiken“ agiler Arbeitsmethoden

Nicht für alle Unternehmen eignet sich die Einführung einer bestimmten Methode. Derartige agile Arbeitsmethoden können „Risiken“ bergen, wie:

  • Verlust der Arbeitnehmereigenschaft der Team-Mitglieder aufgrund des Verzichts auf das Weisungsrecht

  • Scheinselbstständigkeit oder verdeckte Arbeitnehmerüberlassung bei der Einbindung externer Experten oder Expertinnen in die „Squads“

  • Arbeitszeitverstöße

  • Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Risiken, insbesondere bei internationalen „Squads“

Was darüber hinaus noch zu bedenken ist:

Bei der Einführung und Umsetzung solcher agilen Arbeitsmethoden sollten kostspielige Fehler vermieden werden. Welche Regelungen für das konkrete Unternehmen richtig sind, ist ganz individuell. Gerade im Hinblick auf die möglichen Folgeprobleme empfiehlt sich eine passgenaue Beratung vor Einführung.